Lebensversicherung verkaufen anstatt kündigen
Bevor eine Lebensversicherung gekündigt wird, sollte über eine Beleihung nachgedacht werden. Grundsätzlich sollte eine Lebensversicherung natürlich bis zum Vertragsende bespart werden, doch gibt es immer wieder Situationen im Leben, in denen ein akuter Geldbedarf besteht. Ist dies der Fall, und keine anderen Vermögenswerte vorhanden, so ist ein Verkauf der Lebensversicherung eine sinnvolle Alternative.
Voraussetzungen um eine Lebensversicherung verkaufen zu können
Es gibt zahlreiche Gesellschaften, die sich auf den Verkauf von Lebensversicherungen spezialisiert haben. Hierbei wird die Lebensversicherung an das Unternehmen belieben und der Kunde erhält hierfür eine Geldsumme ausgezahlt. Diese Geldsumme ist deutlich höher, als der aktuelle Rückkaufswert, sodass eine Beleihung auf jeden Fall Sinn macht. Damit eine Beleihung stattfinden kann, muss die Lebensversicherung gewisse Kriterien erfüllen. So muss die Restlaufzeit darf nicht mehr als 15 Jahre betragen, und der Mindestrückkaufswert muss bei 10.000 Euro liegen. Ebenfalls ist eine Beleihung nur bei Lebens- oder Rentenversicherungen mit Kapitalbildung möglich, betriebliche Altersvorsorgeverträge oder fondsgebundene Versicherungen sind von einer Beleihung ausgeschlossen.
Versicherungsschutz bleibt bestehen
Neben der höheren zu erhaltenen Leistung als bei Kündigung, ist das Bestehen bleiben des Versicherungsschutzes ein weiterer großer Vorteil der Beleihung. Der Käufer der Lebensversicherung garantiert für die ausstehende Vertragsdauer das vereinbarte Todesfallrisiko, sodass die Versicherung weiter zur Risikovorsorge genutzt werden kann. Auch eine Beleihung vor Ablauf der steuerlichen relevanten Vertragslaufzeit von 12 Jahren ist möglich. Hierbei fällt zwar eine Abgeltungssteuer an, doch diese ist meist geringer als die Kapitalertragssteuer, welche bei einer Kündigung zu zahlen wäre.
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